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Kennzeichnung von Schweinen

 

     

Verpflichtungen gemäß Viehverkehrsverordnung

  • Kennzeichnung mit zugelassenen, von der beauftragten Stelle ausgegebenen Ohrmarken spätestens beim Verlassen des Erzeugerbetriebes (Bild 1).
     
    Beauftragte Stelle in Rheinland-Pfalz ist der Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.
     
  • Anbringen einer Ersatzohrmarke aus dem Ohrmarkenbestand des aktuellen Tierhalters bei Verlust der Ohrmarke.
     
  • Kennzeichnung von Tieren aus Nicht EU-Ländern aus dem Ohrmarkenbestand des Tierhalters.
     
  • Meldung Verbringung (Übernahme und Abgabe) von Schweinen spätestens 7 Tage nach Verbringung.
    Transporteuere sind von der Meldepflicht noch ausgenommen.
    Geburten, Verendungen und Tötungen sind nicht meldepflichtig.
     
  • Stichtagsmeldung zum 1. Januar jedes Jahres

  • Führen eines Bestandsregisters
     

Weitere Informationen: 

 

  ADD Merkblatt Schweine 

 

   Bewegungsmeldekarte Schweine ab 08/2023

 

Preisliste, Bestellschein

 

  Preisliste

 

  Bestellschein

 

Die Bestellung von Ohrmarken ist nur für rheinland-pfälzische Betriebe möglich.

Die Lieferzeit beträgt ca. 2-3 Wochen.

 

 

Schweineohrmarken
Wahlweise mit Metall- oder Kunststoffspitze

 

 

 

 
Zangen zum Einziehen von Schweineohrmarken, Schaf- und Ziegenohrmarken und herkömmlichen Rinderohrmarken

 

 

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