Verpflichtungen gemäß Viehverkehrsverordnung
- Kennzeichnung mit zugelassenen, von der beauftragten Stelle ausgegebenen Ohrmarken spätestens beim Verlassen des Erzeugerbetriebes (Bild 1).
Beauftragte Stelle in Rheinland-Pfalz ist der Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.
- Anbringen einer Ersatzohrmarke aus dem Ohrmarkenbestand des aktuellen Tierhalters bei Verlust der Ohrmarke.
- Kennzeichnung von Tieren aus Nicht EU-Ländern aus dem Ohrmarkenbestand des Tierhalters.
- Meldung Verbringung (Übernahme und Abgabe) von Schweinen spätestens 7 Tage nach Verbringung.
Transporteuere sind von der Meldepflicht noch ausgenommen. Geburten, Verendungen und Tötungen sind nicht meldepflichtig.
- Stichtagsmeldung zum 1. Januar jedes Jahres
- Führen eines Bestandsregisters
Weitere Informationen:
Bewegungsmeldekarte Schweine ab 08/2023
Preisliste, Bestellschein
Die Bestellung von Ohrmarken ist nur für rheinland-pfälzische Betriebe möglich.
Die Lieferzeit beträgt ca. 2-3 Wochen.
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Schweineohrmarken Wahlweise mit Metall- oder Kunststoffspitze
Zangen zum Einziehen von Schweineohrmarken, Schaf- und Ziegenohrmarken und herkömmlichen Rinderohrmarken
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