Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

 

Verpflichtungen gem. Viehverkehrsverordnung

   
  • Bis 9. Juli 2005 geborene Schafe/Ziegen: Kennzeichnung mit weißer Betriebsohrmarke, DE - KFZ-Kreiskennzeichen + letzten 7 Stellen der Registriernummer des Betriebes (ohne Bild).
     
  • Ab 10. Juli 2005 geborene Schafe/Ziegen: Doppelkennzeichnung mit gelber Einzeltiernummer, DE - 12stellige Nummer (Bild 1a); Lämmer, die für die Schlachtung im Inland vorgesehen und nicht älter als 1 Jahr sind, können mit einer weißen Betriebsohrmarke gekennzeichnet werden (Bild 3).
     
  • Ab 10. Juli 2005 ausfüllen eines Begleitpapiers bei jeder Verbringung von Schafen/Ziegen zwischen zwei verschiedenen Betrieben.
     
  • Ab 1. Januar 2008 Ausfüllen des Bestandsregisters gem. Viehverkehrsverordnung.
     
  • Ab 1. Januar 2008 Pflicht zur Meldung des Gesamtbestandes aufgegliedert nach Altersgruppen zum Stichtag 1. Januar bei der zuständigen Stelle (RLP: Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.) oder direkt im HI-Tier.
     
  • Ab 01. Januar 2008 Pflicht zur Meldung der Übernahme von Schafen oder Ziegen bei der zuständigen Stelle (RLP: Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.) mit den entsprechenden Karten zur Bewegungsmeldung  von Schafen und Ziegen oder direkt im HI-Tier.

  • Ab 01. August 2023 Pflicht zur Meldung von Abgängen von Schafen und Ziegen bei der zuständigen Stelle (RLP: Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.) mit den entsprechenden Karten zur Bewegungsmeldung von Schafen und Ziegen oder direkt im HI-Tier.

  • Transporteuere sind von der Meldepflicht bis auf weiteres entbunden.
 
  • Ab 1. Januar 2010   muss die 2. Ohrmarke ein elektronisches Kennzeichen sein (Bild 1b). Die Ausnahmeregelung für Lämmer, die für die Schlachtung im Inland vorgesehen und nicht älter als 1 Jahr alt sind, bleibt bestehen.
     
  • Für Schafe und Ziegen ist die Kennzeichnung mit einer elektronischen Fußfessel möglich(Bild2).
     
  • Für kleine Rassen können mit Genehmigung der Kreisverwaltung/Veterinäramt elektronische Schaf/Ziegenohrmarken in gelber Farbe als Miniclip eingezogen werden (Bild 4). Dafür wird eine extra Zange benötigt.
     
  • Bei Verlust oder Unlesbarkeit hat unverzüglich eine erneute Kennzeichnung durch zwei Kennzeichen aus dem Ohrmarkenbestand des Tierhalters zu erfolgen. Die Veränderung muss im Bestandsregister eingetragen werden.
     
  • Die Bestellung von Ohrmarken für Schafe/Ziegen ist unter Angabe von Name, Adresse, Registriernummer und des gewünschten Artikels mit Mengenangabe nur schriftlich möglich.

 

  Kurzmerkblatt Schafe
     
  Begleitpapier Schafe,Ziegen

 

    Bewegungsmeldekarte Schafe/Ziegen ab 08/2023

 

  Preisliste
     
  Bestellschein

 

Die Bestellung von Ohrmarken ist nur für rheinland-pfälzische Betriebe möglich.

 

 

 
Bild 1 a

 

 

Bild 1 b
       

Gelbe Doppelohrmarken zur Einzelkennzeichnung gültig für Tiere die bis zum 31.12.2009 geboren wurden

Größe: 27 x 27 mm
 
Elektronische Doppelohrmarken in gelber Farbe für Schafe und
Ziegen zur Einzelkennzeichnung

Staffelpreis lt. Preisliste
 
Größe: Knopf ø 27 mm/Trapez 27 x 27 mm

         
Bild 2
   

Elektronische Schlaufenohrmarke (Fußfessel)  und  Ohrmarke in  gelber Farbe für Ziegen zur Einzelkennzeichnung

je zweiteiligem Set Preis auf Anfrage

Größe: 27x27 mm
Schlaufe: 165x35 mm
Trapez: 27x27 mm

         
Bild 3
   

Weiße Ohrmarken mit Betriebsnummer zur Kennzeichnung von Schlachttieren (Schlachtung vor Vollendung des 1. Lebens-jahres in BRD)

Staffelpreis lt. Preisliste

Größe: 27x38 mm

         
Bild 4
   

Elektronische Schaf-/Ziegenohrmarke in gelber Farbe zur Einzelkennzeichnung nur mit Genehmigung der Kreisverwaltung/ Veterinäramt für Kleinrassen. Hierzu ist eine spezielle Zange erforderlich.

Preis auf Anfrage zuzüglich Bearbeitungsgebühr und Porto

Größe: 80x9 mm

 

  Einziehanleitung

 

         

 

 

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