Sie befinden sich hier: TierkennzeichnungRinderohrmarken

Tierkennzeichnung – Rinderkennzeichnung / -datenbank

 

     

Die Europäische Union hat 1997 umfangreiche Vorschriften zur Identifikation und Registrierung von Rindern erlassen, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar Gültigkeit haben. Der LKV als beauftragte Stelle stellt Ihnen hierzu die von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für die einzelnen Tiergattungen herausgegebenen Merkblätter als Download zur Verfügung:
 
Die  Verordnungen (EU) 2019/2035 und 2021/520 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 sieht vor:

  • Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit mitzuteilen. Die zuständige Behörde, in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, Abt. Landwirtschaft, vergibt eine Registriernummer.
     
    Wichtig: nur unter Angabe der Registriernummer können Ohrmarken bestellt oder Meldungen abgegeben werden.
     
  • Die Kennzeichnung neu geborener Kälber mit 2 Ohrmarken mit identischer Nummer seit 01.01.1998 spätestens 7 Tage nach Geburt,
    sowie die unverzügliche Meldung der Kennzeichnung.
     
  • Die Ausstellung des Stammdatenblattes / Rinderpass  nach Anzeige der Geburt seit 01.07.1998.
     
  • Die Meldung von allen Tierbewegungen seit 26.09.1999 innerhalb von 7 Tagen.
     
  • Das Führen eines Bestandsverzeichnisses.


In den Bundesländern gibt es regionale Stellen für die Entgegennahme von Geburts-, Bewegungs-, Schlachtmeldungen.

Alle Meldungen werden an die zentrale Datenbank weitergeleitet. In Rheinland-Pfalz ist der Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. (LKV) die regionale Stelle.

Die regionalen Stellen setzen sich auch mit den Tierhaltern bei HIT Berichtigungen in Verbindung.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise der ADD auf dem Merkblatt ADD Rinder.
 

Unser  Angebot zur Rinderkennzeichnung

 
   

   
Ohrmarken zur Kälberkennzeichnung mit Stanzfunktion für BVD-Probe. 

Bild: Caisley Ohrmarkenreihe (für Kälberkennzeichnung)

 


 

Luftgepolsterte Versandtasche (oben) für freigestellte Veterinärmedizinische Proben (Sekundärverpackung) inklusive vorgeschriebenen wasserdichten Klarsichtbeutel (unten) (Primärverpackung) zur Aufnahme der Probe.

 

 

Video mit Anleitung zum Einziehen der Ohrmarken zur Kälberkennzeichung

  

Caisley Ohrmarkenzange

Grüne nummerierte Gewebeohrmarke der Firma Caisley zur Gewebeentnahme für BVD-Untersuchung; nur für Nachproben (positive oder Leerproben). Die grünen Blanko-Ohrmarken können formlos per Telefon (0671-886020), Fax (0671-67216) oder Email bei uns bestellt werden.

Grüne nummerierte Gewebeohrmarken nur mit Caisley-Ohrmarkenzange einziehen!

  Informationsblatt zum Einsenden nummerierter Nachproben.

 

 

Zange zum Einziehen von Gewebeohrmarken mit zusätzlichem Dorn zum Einziehen von herkömmlichen Ohrmarken der Firma Allflex. (Bei Bedarf können Ersatzdorne geliefert werden.)

 

 
 
Zangen zum Einziehen der herkömmlichen Ohrmarken der Firma Allflex.

 
Kosten

Die Preise für Ohrmarken (und deren genauen Zusammensetzung der Endpreise), sowie für Meldungen und weitere Dienste des LKV, entnehmen Sie bitte der  Preisliste
 
Sie können sich  den Bestellschein auch als PDF herunterladen:

 

  Bestellschein

Die Bestellung von Ohrmarken ist nur für rheinland-pfälzische Betriebe möglich.
Die Bestellung von herkömmlichen Ohrmarken, BVD-Ohrmarken, Ersatzohrmarken und Ersatzrinderpässen ist nur schriftlich möglich!
Weitere Auskünfte erteilen:

  • alle Kreisverwaltungen, Abt. Landwirtschaft und Veterinäramt in Rheinland-Pfalz.
     
    Zuständig für den Vollzug der Viehverkehrsverordnung, Vergabe von Betriebsstättennummern, Registriernummern.
     
  • der Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V.
    Riegelgrube 15-17, 55543 Bad Kreuznach
     
    Telefon: 0671/88 60 2-0
    Fax: 0671/6 72 16
     
    Zuständig für die Vergabe von Ohrmarken, Ausgabe von Tierpässen, Verarbeitung und Übermittlung von Tiermeldungen an die zentrale Rinderdatenbank.

 

 

© Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V. zurück   hoch   drucken
Riegelgrube 15-17 • 55543 Bad Kreuznach
Tel. 0671 - 88 60 20 • Fax 0671 - 67 21 6 • E-Mail: team@lkv-rlp-saar.de Datenschutz • Impressum