|
|||||||||||
Fast alle Lebensmittelkrisen bei tierischen Veredlungsprodukten wurden durch zugekaufte Futtermittel ausgelöst. Milch und Milchprodukte konnten ihr gutes Image als unbelastete und natürliche Lebensmittel in einer vollwertigen Ernährung erhalten. Der Milchindustrieverband und der Deutsche Bauernverband haben ein Rahmenabkommen mit den Dachverbänden der Futtermittelindustrie abgeschlossen, das die Einhaltung sehr niedriger Grenzwerte für Aflatoxin B1, polychlorierte Biphenyle (PCB) und Dioxin im Milchleistungsfutter vorsieht. Zur regionalen Überwachung haben die Milchwirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und die Milchwirtschaftlichen Landesvereinigungen der Länder Hessen und Saarland mit dem Deutschen Verband Tiernahrung e.V. (DVT) und dem Deutschen Raiffeisenverband eine neue Futtermittelvereinbarung für Milchleistungsfutter abgeschlossen. Denn Futtermittel werden über die Veredlung Lebensmittel für die menschliche Ernährung. Die neue Vereinbarung löst die alte Aflatoxin-Vereinbarung der Milag aus dem Jahr 1990 ab. Was sind Aflatoxine?Aflatoxine sind ein Stoffwechselgift des Schimmelpilzes Aspergillus flavus. Sie gelten als sehr giftig und stellen bei Aufnahme größerer Mengen ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier dar. Eine Belastung der Milch mit Aflatoxin M1 könnte durch Verfütterung von Milchleistungsfutter mit Schimmel enthaltenen Komponenten aus subtropischen oder tropischen Exportländern (z.B. Palmkernschrot, Kokusexpeller, Erdnußmehl, Paranüsse, Maiskleber) verursacht werden. Das Aflatoxin B1 im Futtermittel wird über den Stoffwechsel der Kuh in Aflatoxin M1 umgewandelt und zu etwa 1 bis 3 % mit der Milch ausgeschieden. Für den Aflatoxin-Gehalt in Milch gibt es zwei Grenzwerte. Nach der Aflatoxin-Verordnung liegt die zugelassene Höchstmenge für Konsummilch bei 0,05 µg Aflatoxin M1 pro kg Milch. Nach der Diätverordnung ist für Säuglings- und Kindernahrung eine Höchstmenge von 0,01 µg Aflatoxin M1 pro kg Milch einzuhalten. Die rheinland-pfälzische Aflatoxin-Vereinbarung hat in den Jahren ihres Bestehens dafür gesorgt, dass bei allen Milchuntersuchungen ausschließlich Messwerte gefunden wurden, die dem unteren Grenzwert entsprachen. Die rheinland-pfälzische Milch hatte demnach – bezogen auf den Aflatoxin M1-Gehalt – Babynahrungsqualität! |
Die Futtermittelvereinbarung sieht die Überwachung und Einhaltung der Grenzwerte vor. Die der Vereinbarung angeschlossenen Unternehmen finden Sie unter vertraglich gelistete Futtermittellieferanten. Z U B E A C H T E NAls Vorsorgemaßnahmen für die Erzeugung von Milch, die frei von unerwünschten Stoffen ist, empfehlen wir dringend folgende Hinweise zu beachten: 1. Beziehen Sie Milchleistungsfutter ausschließlich von Herstellern, die sich der Vereinbarung angeschlossen haben. Die Namen der Firmen sind in der beiliegenden Aufstellung aufgeführt. 2. Wenn Sie Milchleistungsfutter oder Einzelfutter bei anderen Herstellern beziehen, sollten Sie sich bestätigen lassen, dass die Normen der Vereinbarung
eingehalten werden => Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Milchviehfütterung 3. Füttern Sie kein Rindermastfutter an Milchvieh! Für Rindermastfutter liegt der gesetzliche Grenzwert nicht bei 5 ppb (Milchleistungsfutter), sondern bei 50 ppb Aflatoxin B1. 4. Bewahren Sie Lieferscheine und Rechnungen von Futtermittellieferungen bis zu einem Jahr nach der Verfütterung auf. Milcherzeuger und Molkereien stehen in der Verantwortung, der Milch ihren guten Ruf als unbelastetes und natürliches Lebensmittel für eine gesunde Volksernährung zu erhalten! Um Schäden für einzelne Milcherzeuger und für unsere Molkereiunternehmen vorzubeugen und um das Ansehen unserer heimischen Produkte beim Verbraucher zu erhalten, bitten wir dringend um Einhaltung der obigen Hinweise. Der vollständige Text der Futtermittelvereinbarung kann durch Anlicken als PDF oder Word-Doc abgerufen werden.
|
© Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V. | zurück hoch drucken |
Riegelgrube 15-17 • 55543 Bad Kreuznach | |
Tel. 0671 - 88 60 20 • Fax 0671 - 67 21 6 • E-Mail: team@lkv-rlp-saar.de | Datenschutz • Impressum |