Aktualisierung der Keimzahlbestimmung in Anlieferungsmilch

Zur Keimzahlbestimmung wenden Milchlaboratorien eine Umrechnungsmethode an, um die Gerätemesswerte in die korrekte Keimzahl (Keim bildende Einheit) umzurechnen. Diese Umrechnungsmethode basierte bisher auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Jahr 1988/89 und wurde seither nicht mehr angepasst. Nun fordert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine deutschlandweite Anpassung der Keimzahlbestimmung an die zurzeit gültige Standardmethode.

Der LKV Rheinland-Pfalz-Saar e.V. hat sein Verfahren zur Bestimmung der Keimzahl in Anlieferungsmilch nach Milch-Güte-Verordnung ab dem 1. März 2015 an die geforderten Vorgaben angepasst.

Für den Milcherzeuger bedeutet dies, dass in Zukunft auch die Bestimmung der Keimzahl im niedrigeren Keimzahlbereich bis zu einem unteren Grenzwert von 5.000 KbE/ml möglich ist. Im Keimzahlbereich von ca. 10.000 KbE/ml bis ca. 50.000 KbE/ml kann sich eine geringfügige Verschiebung der berechneten Keimzahlergebnisse zu Ungunsten der Milcherzeuger ergeben. Bei der monatlichen Einstufung in Güteklassen kann es zu minimalen Verschiebungen kommen. Diese können sich in Form von besseren und schlechteren Endergebnissen auswirken, was schlussendlich nur im Grenzbereich der Klassen zu erkennen sein wird.

 

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